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Josef Steinkirchner
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Bürgerentlastungsrechner
  Ab 01. Januar 2010 werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Geregelt ist das im 'Bürgerentlastungsgesetz' (BEG) und soll für mehr Netto vom Brutto sorgen. Prüfen Sie mit dem Bürgerentlastungs-Rechner, wie hoch Ihre Steuerersparnis sein wird. Weitere Informationen zum Bürgerentlastungsrechner.
   
  Hier erhalten Sie den Bürgerentlastungsrechner kostenfrei für Ihre Homepage.
   
  Zur Verfügung gestellt durch Versicherungsbote Verlag UG.
  Einkommen
 
  Zeitraum  
 
  Brutto  
 
  Steuerklasse  
 
  Kinderfreibeträge  
 
  Rentenversicherung  
 
  Krankenversicherung  
 
  Kirchensteuer  
Ja
Nein
 
  Bundesland  
 
  Ergebnis (Angaben für ein Jahr)
 
 
2009 2010 Ersparnisse
Brutto 0,00 € 0,00 €
Lohnsteuer 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Soli-Zuschlag 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe Steuern 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Rentenversicherung 0,00 € 0,00 €
Arbeitslosenversicherung 0,00 € 0,00 €
Krankenversicherung 0,00 € 0,00 €
Pflegeversicherung 0,00 € 0,00 €
Summe Sozialabgaben 0,00 € 0,00 €
Netto 0,00 € 0,00 € 0,00 €