Der Nettolohn ist der Betrag, der dem Beschäftigten nach Abzug aller Steuern und Pflichtbeiträge zum Konsum zur Verfügung steht.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz können die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 abgesetzt werden.